Die Inklusion
Das Recht auf integrative Beschulung
Die Integrationsaufgabe des Schulgesetzes
Das uneingeschränkte Recht auf integrative Beschulung ist seit 2009 im Hamburgischen Schulgesetz verankert. Damit hat Hamburg die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen konsequent im Schulgesetz umgesetzt.
Auch die Kurt-Tucholsky-Schule bietet seit dem Schuljahr 2010/2011 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit, gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern zu lernen.
Integrativer Unterricht - was heißt das?
Integrativer Unterricht bedeutet, dass jedes Kind entsprechend seinen individuellen Lernvoraussetzungen gefördert wird – unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde oder nicht.
Das bedeutet: Jedes Kind bekommt zum jeweils aktuellen Unterrichtsthema die Aufgaben und die pädagogische Zuwendung, die es ihm ermöglichen, den angestrebten Schulabschluss zu erreichen.
Im Schuljahr 2010/2011 werden bei uns sieben Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischem Förderbedarf in zwei fünften Klassen und einer siebten unterrichtet. Zwei Sonderschullehrerinnen sorgen dort dafür, dass der gemeinsame Unterricht gelingt.
